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SUMMARY:13.06.2020 Prüfung SchwhK/20
DESCRIPTION:Interessierte melden sich bitte unter: dtk-grevenbroich@web.de \nSchweißarbeiten\n10. Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte (SchwhK)\nPrüfungszeitraum: Keine Fristen zu beachten\nZulassungsvoraussetzungen: Nur Hunde die älter als ein Jahr sind\,\nSchussfestigkeitsnachweis\nMeldezahl: Maximal 8 Hunde je Richtergruppe\nMelde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung im DER\nDACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1. des\nVormonats\, Internet: 1 Monat (DH: Doppelausgaben beachten!)\nSchweißart\, getropft oder getupft\, ist anzugeben.\nRichter: Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon\nmüssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als\ndritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Sw)\, ein\nausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter\nzugelassen werden.\nA. Allgemeines\n1. Zum geregelten Ablauf der Prüfung und zur Pflege des Brauchtums sollten Jagdhornbläser nicht fehlen.\n2. Auf Schnee dürfen keine Fährten gelegt werden. Schneit es nach dem Fährtenlegen\, kann die Prüfung\ndurchgeführt werden\, wenn der Fährtenverlauf nicht erkennbar ist.\n3. Bei Schweißprüfungen dürfen Fährtenkundige\, deren Angehörige\, Lebenspartner und Personen\, die mit ihnen in\nhäuslicher Gemeinschaft wohnen\, keine Hunde führen.\n4. Zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit können bestandene Schweißprüfungen entsprechend der\nlandesgesetzlichen Bestimmungen erweitert werden. Das Leistungszeichen erhält den Zusatz JBN (Jagdlicher\nBrauchbarkeitsnachweis für Schalenwildreviere).\n5. Die Schweißprüfung SchwhK kann mit einer weiteren Schweißprüfung gekoppelt werden. Diese müssen klar\ngetrennt sein und müssen getrennt gemeldet werden.\nMaximal 8 Hunde je Richtergruppe sind erlaubt.\nB. Anforderungen an das Revier\n1. Waldrevier mit mindestens einer Schalenwildart als Standwild.\n2. Prüfungen in Waldgebieten unter 20 ha Größe je Fährte sind unzulässig.\nC. Der künstliche Wundfährtenverlauf\n1. Am Anfang der Wundfährte ist der Anschuss (jagdnah) zu markieren und mit der Fährtennummer zu versehen.\n2. Am Anschuss ist der Anschussbruch zu stecken und die Fluchtrichtung zu markieren (Fährtenbruch).\n3. Die Länge der Fährte\, in der drei Haken mit Wundbetten sein müssen\, beträgt 1.000 bis 1.200 m. Im\nFährtenverlauf dürfen Schwierigkeiten wie Bäche\, Gebüsch und Wege nicht umgangen werden.\n4. Der Mindestabstand zur nächsten Fährte soll 150 m betragen.\n5. Der Anschuss und die Haken mit Wundbetten sind mit Schnitthaaren zu versehen und deutlich zu markieren.\n6. Am Ende der Fährte ist die Fährtennummer anzubringen.\n7. Der Fährtenverlauf ist zu beschreiben bzw. unauffällig für den Hundeführer zu markieren.\nDer Abstand der Markierungen richtet sich nach der Übersichtlichkeit des Revierteils.\n8. Übersichtlicher Fährtenverlauf\, damit die Richter die Arbeitsweise des Hundes und die Zusammenarbeit des\nGespannes gut verfolgen können.\n9. Werden in einem Revier wiederholt Schweißprüfungen durchgeführt\, so ist der Fährtenverlauf jedes Mal zu\nändern.\nD. Vorbereitung der Fährten zur Prüfung\n1. Nach Möglichkeit soll Wildschweiß verwendet werden oder das Blut dem Wildschweiß ähnlich aufbereitet sein.\nChemische Zusätze\, mit Ausnahme von Kochsalz oder Natrium-Zitrat\, sind nicht erlaubt.\nDie vorgesehene Schweißart\, insbesondere Schwarzwildschweiß\, ist bei der Ausschreibung der Prüfung\nanzugeben und bei der Prüfung zu verwenden. Schwarzwildschweiß darf nicht mit Blut oder Wildschweiß\nvermischt werden.\n2. Für eine Fährte darf höchstens ¼ Liter Schweiß verwendet werden.\n3. Die Fährten müssen über Nacht stehen.\n4. Die Schweißfährten werden einheitlich getropft oder getupft\, dies muss immer in der Richtung vom Anschuss\nzum Ende erfolgen.\n30\na) die getropfte Fährte\nDer Fährtenleger und zwei Helfer begeben sich zum Anfang der Fährte. Hier wird mit Schweiß und\nSchnitthaar der „Anschuss“ hergerichtet.\nEin Helfer entfernt die Orientierungsmarkierungen von der Vorderseite der Bäume. Der Fährtenleger tropft\nmöglichst mit durchsichtiger Flasche die Schweißfährte.\nAn jedem Haken ist ein Wundbett anzulegen und mit Schweiß und Schnitthaaren\, auszustatten.\nb) die getupfte Fährte\nEs wird ein Stock oder Ähnliches benötigt\, an dem ein Schaumgummistück ca. 5 x 2 cm befestigt wird.\nIn einem Gefäß wird ein ¼ Liter Schweiß mitgeführt. Bei Bedarf wird der Tupfer eingetaucht und der\nBoden/Bewuchs betupft.\nE. Tag der Prüfung\n1. Am Ende jeder Fährte wird das Stück Schalenwild abgelegt\, ersatzweise kann auch eine frische oder aufgetaute\nDecke/Schwarte abgelegt werden.\n2. Das Stück/Decke/Schwarte wird von einem Helfer aus der Deckung heraus bewacht und nach Abschluss der\njeweiligen Arbeit zum Ende der nächsten Fährte gebracht.\n3. Nach Beendigung der Arbeit sind die Fährtenkennzeichnungen und Markierungen zu entfernen.\nF. Auswahl der Arbeit\n1. Dem Führer des Hundes ist es freigestellt\, welche Art der Schweißarbeit er wählt.\n– Reine Riemenarbeit\n– Totverbellen\n– Totverweisen.\nVor Beginn der Prüfung muss die Arbeitsart dem Prüfungsleiter und den Richtern angezeigt werden.\n2. Beim Totverweisen und Totverbellen muss ein Richter unter Wind versteckt den Hund und das Stück\nbeobachten können.\nG. Freisuche mit Totverbellen\nDer Hund muss 750 m der Fährte am Riemen arbeiten. Auf Anordnung der Richter wird der Hund geschnallt und\nmuss die Fährte bis zum niedergelegten Stück halten und es\, ohne Zuruf\, verbellen\, bis der Führer herangekommen\nist.\nH. Freisuche mit Totverweisen\nDer Hund muss 750 m der Fährte am Riemen arbeiten. Auf Anordnung der Richter wird der Hund geschnallt und\nmuss die Fährte bis zum niedergelegten Stück halten\, schnell zurückkommen und den Führer frei zum Stück führen.\nDer Führer hat den Richtern vor Beginn der Prüfung anzugeben\, woran er erkennt\, dass der Hund gefunden hat.\nI. Grundsätzliches zur Bewertung\n1. Der Hund hat in der Hauptsache Riemenarbeit zu leisten. Er muss am mindestens 6 m langen\, in ganzer Länge\nabgedockten Schweißriemen und gerechter Schweißhalsung oder -geschirr zum Stück führen.\n2. Die Richter haben die Art\, wie sich der Hund beim Anschuss und Halten der Rotfährte benimmt\, wie er sich\ngelegentlich selbst verbessert\, zu beobachten.\n3. Das Vor- und Zurückgreifen auf der Fährte ist dem Führer gestattet. Der Führer muss dies begründen.\n4. Hat der Führer Schweiß gemeldet und verbrochen\, so muss er beim Abkommen und selbstständigem\nZurückgreifen (ohne Abruf) auf die vorher gemeldete Schweißstelle zurückgeführt werden.\n5. Wiederholtes selbstständiges Abtragen führt zu Punktabzug\, ggf. zum Nichtbestehen der Prüfung\, selbst wenn\ndas Stück gefunden wurde.\n6. Ist ein Hund abgekommen\, sollte ihm ausreichend Gelegenheit gegeben werden\, sich selbstständig zu\nverbessern. Aus diesem Grund sollen die Richter ihn nicht vor einer Entfernung von etwa 70 m nach dem\nAbkommen zurückrufen. Das Abkommen von ca. 70 m von der Fährte gilt nicht rechtwinkelig sondern von dort\nab\, wo die Verbindung zur Fährte verlorengegangen ist. Hier ist der Hund im Bereich des Fährtenverlaufs erneut\nanzusetzen.\n7. Die Richter und weitere Begleiter dürfen nicht erkennen lassen\, dass der Hund abgekommen ist.\n8. Um die Prüfung zu bestehen\, darf ein Hund zweimal mit Abruf von der Fährte abkommen.\n9. Bei nicht ausreichender Leistung ist die Arbeit abzubrechen.\n10. Die Arbeitszeit sollte 1 ½ Stunden nicht überschreiten.\n11. Übermäßiges\, nicht gezügeltes Tempo\, ist prädikatsmindernd.\nJ. Bewertung der Arbeiten\n1. Die Bewertung erfolgt nach Fachwert- und Leistungsziffern.\nFestgesetzte Fachwertziffern:\na) Arbeitsweise auf der Rotfährte Fachwertziffer 10\nb) Fährtensicherheit Fachwertziffer 8\n31\nc) Fährtenwille (Finderwille) Fachwertziffer 7\nDie Leistungen sind wie folgt zu bewerten:\nungenügend Leistungsziffer 0\nmangelhaft Leistungsziffer 1\ngenügend Leistungsziffer 2\ngut Leistungsziffer 3\nsehr gut Leistungsziffer 4\nK. Preisvergabe\n1. Für einen I. Preis sind erforderlich:\nLeistungsziffer\nFachwertziffer\nPunktzahl\na) Arbeitsweise auf der Rotfährte 4 10 40\nb) Fährtensicherheit 3 8 24\nc) Fährtenwille (Finderwille) 3 7 21\nPunkte 85 \n2. Für einen II. Preis sind erforderlich:\nLeistungsziffer\nFachwertziffer\nPunktzahl\na) Arbeitsweise auf der Rotfährte 3 10 30\nb) Fährtensicherheit 3 8 24\nc) Fährtenwille (Finderwille) 2 7 14\nPunkte 68 \n3. Für einen III. Preis sind erforderlich:\nLeistungsziffer\nFachwertziffer\nPunktzahl\na) Arbeitsweise auf der Rotfährte 2 10 20\nb) Fährtensicherheit 2 8 16\nc) Fährtenwille (Finderwille) 2 7 14\nPunkte 50 \n4. Totverbeller und Totverweiser erhalten zusätzlich das Leistungszeichen Tv oder Tw und rangieren an erster\nStelle ihrer Preisstufe. Diese Leistungszeichen können nur anlässlich einer Schweißprüfung errungen werden.
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DESCRIPTION:Interessierte melden sich bitte unter: dtk-grevenbroich@web.de \nSchweißarbeiten\n10. Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte (SchwhK)\nPrüfungszeitraum: Keine Fristen zu beachten\nZulassungsvoraussetzungen: Nur Hunde die älter als ein Jahr sind\,\nSchussfestigkeitsnachweis\nMeldezahl: Maximal 8 Hunde je Richtergruppe\nMelde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung im DER\nDACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1. des\nVormonats\, Internet: 1 Monat (DH: Doppelausgaben beachten!)\nSchweißart\, getropft oder getupft\, ist anzugeben.\nRichter: Die Prüfung muss von drei Richtern abgenommen werden. Hiervon\nmüssen zwei Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein. Als\ndritter Richter kann entweder ein anderer Verbandsrichter (Sw)\, ein\nausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter\nzugelassen werden.\nA. Allgemeines\n1. Zum geregelten Ablauf der Prüfung und zur Pflege des Brauchtums sollten Jagdhornbläser nicht fehlen.\n2. Auf Schnee dürfen keine Fährten gelegt werden. Schneit es nach dem Fährtenlegen\, kann die Prüfung\ndurchgeführt werden\, wenn der Fährtenverlauf nicht erkennbar ist.\n3. Bei Schweißprüfungen dürfen Fährtenkundige\, deren Angehörige\, Lebenspartner und Personen\, die mit ihnen in\nhäuslicher Gemeinschaft wohnen\, keine Hunde führen.\n4. Zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit können bestandene Schweißprüfungen entsprechend der\nlandesgesetzlichen Bestimmungen erweitert werden. Das Leistungszeichen erhält den Zusatz JBN (Jagdlicher\nBrauchbarkeitsnachweis für Schalenwildreviere).\n5. Die Schweißprüfung SchwhK kann mit einer weiteren Schweißprüfung gekoppelt werden. Diese müssen klar\ngetrennt sein und müssen getrennt gemeldet werden.\nMaximal 8 Hunde je Richtergruppe sind erlaubt.\nB. Anforderungen an das Revier\n1. Waldrevier mit mindestens einer Schalenwildart als Standwild.\n2. Prüfungen in Waldgebieten unter 20 ha Größe je Fährte sind unzulässig.\nC. Der künstliche Wundfährtenverlauf\n1. Am Anfang der Wundfährte ist der Anschuss (jagdnah) zu markieren und mit der Fährtennummer zu versehen.\n2. Am Anschuss ist der Anschussbruch zu stecken und die Fluchtrichtung zu markieren (Fährtenbruch).\n3. Die Länge der Fährte\, in der drei Haken mit Wundbetten sein müssen\, beträgt 1.000 bis 1.200 m. Im\nFährtenverlauf dürfen Schwierigkeiten wie Bäche\, Gebüsch und Wege nicht umgangen werden.\n4. Der Mindestabstand zur nächsten Fährte soll 150 m betragen.\n5. Der Anschuss und die Haken mit Wundbetten sind mit Schnitthaaren zu versehen und deutlich zu markieren.\n6. Am Ende der Fährte ist die Fährtennummer anzubringen.\n7. Der Fährtenverlauf ist zu beschreiben bzw. unauffällig für den Hundeführer zu markieren.\nDer Abstand der Markierungen richtet sich nach der Übersichtlichkeit des Revierteils.\n8. Übersichtlicher Fährtenverlauf\, damit die Richter die Arbeitsweise des Hundes und die Zusammenarbeit des\nGespannes gut verfolgen können.\n9. Werden in einem Revier wiederholt Schweißprüfungen durchgeführt\, so ist der Fährtenverlauf jedes Mal zu\nändern.\nD. Vorbereitung der Fährten zur Prüfung\n1. Nach Möglichkeit soll Wildschweiß verwendet werden oder das Blut dem Wildschweiß ähnlich aufbereitet sein.\nChemische Zusätze\, mit Ausnahme von Kochsalz oder Natrium-Zitrat\, sind nicht erlaubt.\nDie vorgesehene Schweißart\, insbesondere Schwarzwildschweiß\, ist bei der Ausschreibung der Prüfung\nanzugeben und bei der Prüfung zu verwenden. Schwarzwildschweiß darf nicht mit Blut oder Wildschweiß\nvermischt werden.\n2. Für eine Fährte darf höchstens ¼ Liter Schweiß verwendet werden.\n3. Die Fährten müssen über Nacht stehen.\n4. Die Schweißfährten werden einheitlich getropft oder getupft\, dies muss immer in der Richtung vom Anschuss\nzum Ende erfolgen.\n30\na) die getropfte Fährte\nDer Fährtenleger und zwei Helfer begeben sich zum Anfang der Fährte. Hier wird mit Schweiß und\nSchnitthaar der „Anschuss“ hergerichtet.\nEin Helfer entfernt die Orientierungsmarkierungen von der Vorderseite der Bäume. Der Fährtenleger tropft\nmöglichst mit durchsichtiger Flasche die Schweißfährte.\nAn jedem Haken ist ein Wundbett anzulegen und mit Schweiß und Schnitthaaren\, auszustatten.\nb) die getupfte Fährte\nEs wird ein Stock oder Ähnliches benötigt\, an dem ein Schaumgummistück ca. 5 x 2 cm befestigt wird.\nIn einem Gefäß wird ein ¼ Liter Schweiß mitgeführt. Bei Bedarf wird der Tupfer eingetaucht und der\nBoden/Bewuchs betupft.\nE. Tag der Prüfung\n1. Am Ende jeder Fährte wird das Stück Schalenwild abgelegt\, ersatzweise kann auch eine frische oder aufgetaute\nDecke/Schwarte abgelegt werden.\n2. Das Stück/Decke/Schwarte wird von einem Helfer aus der Deckung heraus bewacht und nach Abschluss der\njeweiligen Arbeit zum Ende der nächsten Fährte gebracht.\n3. Nach Beendigung der Arbeit sind die Fährtenkennzeichnungen und Markierungen zu entfernen.\nF. Auswahl der Arbeit\n1. Dem Führer des Hundes ist es freigestellt\, welche Art der Schweißarbeit er wählt.\n– Reine Riemenarbeit\n– Totverbellen\n– Totverweisen.\nVor Beginn der Prüfung muss die Arbeitsart dem Prüfungsleiter und den Richtern angezeigt werden.\n2. Beim Totverweisen und Totverbellen muss ein Richter unter Wind versteckt den Hund und das Stück\nbeobachten können.\nG. Freisuche mit Totverbellen\nDer Hund muss 750 m der Fährte am Riemen arbeiten. Auf Anordnung der Richter wird der Hund geschnallt und\nmuss die Fährte bis zum niedergelegten Stück halten und es\, ohne Zuruf\, verbellen\, bis der Führer herangekommen\nist.\nH. Freisuche mit Totverweisen\nDer Hund muss 750 m der Fährte am Riemen arbeiten. Auf Anordnung der Richter wird der Hund geschnallt und\nmuss die Fährte bis zum niedergelegten Stück halten\, schnell zurückkommen und den Führer frei zum Stück führen.\nDer Führer hat den Richtern vor Beginn der Prüfung anzugeben\, woran er erkennt\, dass der Hund gefunden hat.\nI. Grundsätzliches zur Bewertung\n1. Der Hund hat in der Hauptsache Riemenarbeit zu leisten. Er muss am mindestens 6 m langen\, in ganzer Länge\nabgedockten Schweißriemen und gerechter Schweißhalsung oder -geschirr zum Stück führen.\n2. Die Richter haben die Art\, wie sich der Hund beim Anschuss und Halten der Rotfährte benimmt\, wie er sich\ngelegentlich selbst verbessert\, zu beobachten.\n3. Das Vor- und Zurückgreifen auf der Fährte ist dem Führer gestattet. Der Führer muss dies begründen.\n4. Hat der Führer Schweiß gemeldet und verbrochen\, so muss er beim Abkommen und selbstständigem\nZurückgreifen (ohne Abruf) auf die vorher gemeldete Schweißstelle zurückgeführt werden.\n5. Wiederholtes selbstständiges Abtragen führt zu Punktabzug\, ggf. zum Nichtbestehen der Prüfung\, selbst wenn\ndas Stück gefunden wurde.\n6. Ist ein Hund abgekommen\, sollte ihm ausreichend Gelegenheit gegeben werden\, sich selbstständig zu\nverbessern. Aus diesem Grund sollen die Richter ihn nicht vor einer Entfernung von etwa 70 m nach dem\nAbkommen zurückrufen. Das Abkommen von ca. 70 m von der Fährte gilt nicht rechtwinkelig sondern von dort\nab\, wo die Verbindung zur Fährte verlorengegangen ist. Hier ist der Hund im Bereich des Fährtenverlaufs erneut\nanzusetzen.\n7. Die Richter und weitere Begleiter dürfen nicht erkennen lassen\, dass der Hund abgekommen ist.\n8. Um die Prüfung zu bestehen\, darf ein Hund zweimal mit Abruf von der Fährte abkommen.\n9. Bei nicht ausreichender Leistung ist die Arbeit abzubrechen.\n10. Die Arbeitszeit sollte 1 ½ Stunden nicht überschreiten.\n11. Übermäßiges\, nicht gezügeltes Tempo\, ist prädikatsmindernd.\nJ. Bewertung der Arbeiten\n1. Die Bewertung erfolgt nach Fachwert- und Leistungsziffern.\nFestgesetzte Fachwertziffern:\na) Arbeitsweise auf der Rotfährte Fachwertziffer 10\nb) Fährtensicherheit Fachwertziffer 8\n31\nc) Fährtenwille (Finderwille) Fachwertziffer 7\nDie Leistungen sind wie folgt zu bewerten:\nungenügend Leistungsziffer 0\nmangelhaft Leistungsziffer 1\ngenügend Leistungsziffer 2\ngut Leistungsziffer 3\nsehr gut Leistungsziffer 4\nK. Preisvergabe\n1. Für einen I. Preis sind erforderlich:\nLeistungsziffer\nFachwertziffer\nPunktzahl\na) Arbeitsweise auf der Rotfährte 4 10 40\nb) Fährtensicherheit 3 8 24\nc) Fährtenwille (Finderwille) 3 7 21\nPunkte 85 \n2. Für einen II. Preis sind erforderlich:\nLeistungsziffer\nFachwertziffer\nPunktzahl\na) Arbeitsweise auf der Rotfährte 3 10 30\nb) Fährtensicherheit 3 8 24\nc) Fährtenwille (Finderwille) 2 7 14\nPunkte 68 \n3. Für einen III. Preis sind erforderlich:\nLeistungsziffer\nFachwertziffer\nPunktzahl\na) Arbeitsweise auf der Rotfährte 2 10 20\nb) Fährtensicherheit 2 8 16\nc) Fährtenwille (Finderwille) 2 7 14\nPunkte 50 \n4. Totverbeller und Totverweiser erhalten zusätzlich das Leistungszeichen Tv oder Tw und rangieren an erster\nStelle ihrer Preisstufe. Diese Leistungszeichen können nur anlässlich einer Schweißprüfung errungen werden.
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SUMMARY:19.06.2020 Gruppenabend VORERST ABGESAGT
DESCRIPTION:Wir laden wie immer alle Mitglieder zu unserem Gruppenabend auf dem Vereinsgelände ein. Wir würden uns sehr über rege Teilnahme freuen\, es wird auch häufig einiges an Organisatorischem besprochen\, was sicher für alle Mitglieder spannend und interessant ist. Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein und Getränke stehen ebenfalls wie immer bereit. Rückmeldung/Anmeldung nehmen wir aus Planungsgründen dankend entgegen.
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SUMMARY:27.06.2020 Gruppenarbeitstag am Vereinsgelände VORERST ABGESAGT
DESCRIPTION:An diesem Tag treffen wir uns wieder an unserem Vereinsgelände\, um die Ärmel gemeinsam hochzukrempeln. Es gibt so viel zu tun\, da ist für jeden was dabei. Gemeinsam bringen wir alles auf Vordermann. Jede Hand\, jedes Werkzeug\, jeder Einsatz ist uns willkommen\, wir zählen auf euch und freuen uns darauf!
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SUMMARY:27.06.2020 Prüfung Begleithundeprüfung VORERST ABGESAGT
DESCRIPTION:Interessierte melden sich bitte unter: dtk-grevenbroich@web.de \n22. Begleithundeprüfungen\nPrüfungszeitraum: unbefristet\nZulassungsvoraussetzungen: Alle Hunde\, ohne Altersbegrenzung.\nMeldezahl: maximal 12 Hunde je Richter bei BHP 1-3\nmaximal 18 Hunde je Richter bei BHP Einzelprüfungen\nMelde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung in DER\nDACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1. des\nVormonats\, (Doppelausgabe beachten!) Internet: 1 Monat\nRichter: Die Prüfung muss von einem DTK- Richter abgenommen werden.\nEr muss aus einer anderen Gruppe/Sektion sein.\nA. Allgemeine Bestimmungen\nUnsere heutige Umwelt fordert den sozialverträglichen\, wesensstarken und doch leichtführigen Begleithund.\nDer aggressive Hund ist nicht erwünscht.\nWir verlangen neben dem Gehorsam\, Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit gegenüber Artgenossen\nund Menschen.\n1. Die Begleithundeprüfung soll die Ausbildung des Hundes als gehorsamen Jagd-\, Familien- und Begleithund\nnachweisen.\n2. Die Prüfung kann überall auf geeignetem Gelände über das ganze Jahr hinweg durchgeführt werden.\n3. Bei jeder Änderung im Bewegungsablauf des Hundes darf der Hundeführer das dazugehörige Kommando\ngeben.\n4. Die gezeigten Leistungen der DTK-Hunde werden zuchtbuchmäßig erfasst.\n5. Alle Hunde erhalten nach bestandener Prüfung einen Begleithundepass.\n6. Wiederholungen sind möglich.\n7. Nur bestandene Prüfungen und Bewertungen werden in die Ahnentafel des Teckels eingetragen.\n8. Der Hund\, der ein Teilgebiet innerhalb der BHP 1 bis 3 nicht bestanden hat\, hat die jeweilige Einzelprüfung\nnicht bestanden.\nB. Gliederung der Prüfung\n1. Gehorsam (BHP 1)\n1.1 Führigkeit\nDer Hund folgt seinem Hundeführer an der vorher bezeichneten Seite\, angeleint\, ohne an der Leine zu\nziehen.\nDabei müssen Hindernisse gewandt überwunden werden (Hindernisse ca. 30 x 30 x 100 cm).\nDie Führigkeit lässt sich prüfen\, indem der Hundeführer mit dem nicht zu kurz angeleinten Hund Bäume\noder Pfosten umgeht. Anschließend geht er ca. 30 m frei bei Fuß.\nDann geht er angeleint kreuz und quer durch eine Menschenansammlung (mindestens sechs Personen\, einige\ndavon mit Hund). Danach bleibt der Hund am Fuß des Hundeführers stehen oder sitzen.\nDie gesamte Arbeit kann vom Hundeführer frei durchgeführt werden.\nFachwertziffern-Vergabe:\nFührigkeit teilweise frei Fachwertziffer 2\nFührigkeit frei Fachwertziffer 5\n1.2 Folgsamkeit\nDer Hundeführer schnallt den Hund auf Anweisung und lässt ihn einige Zeit frei laufen (Entfernung ca. 30 –\n50 m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer\, geht dieser auf Anweisung des Richters mit dem\nfreilaufenden Hund zu einem markierten Punkt in ca. 50 m Entfernung. Der Hund bleibt sitzen und der\nHundeführer kommt zum Ausgangspunkt zurück.\nWegen des unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades ist eine unterschiedliche Wertigkeit der Fachwertziffer\nerforderlich.\nDas Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt gezeigt werden. Der Hundeführer hat vorher\nanzusagen\, welche Variante er wählt.\nOhne Halt – auf Hör- oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu seinem Führer zu kommen und sich von\ndiesem nicht mehr zu entfernen. Erfüllt der Hund diese Aufgabe trotz wiederholter Aufforderung durch den\nHundeführer nicht\, hat er die BHP 1 nicht bestanden.\nMit Halt – Der hereinkommende Hund soll ca. 20 m vor seinem Hundeführer auf Hör- oder Sichtzeichen\nHalt machen und wird dort abgeholt. Macht er nicht Halt\, hat er die BHP 1 nicht bestanden.\n61\nFachwertziffern-Vergabe:\nFolgsamkeit mit Schicken Fachwertziffer 5\nFolgsamkeit mit Wegbringen Fachwertziffer 3\nFolgsamkeit mit Halt mit Schicken Fachwertziffer 10\nFolgsamkeit mit Halt mit Wegbringen Fachwertziffer 8\n1.3 Ablegen\nDie Hunde sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu vier Hunden zu prüfen.\nDie Hunde werden im Abstand von ca. 10 m nebeneinander frei oder angeleint abgelegt. Sie können auf einer\npersönlichen Unterlage Platz nehmen.\nDie Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 50 m. Eine Sichtverbindung darf bestehen. Die Hunde dürfen\nden Kopf hochheben oder sich setzen\, jedoch den Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen.\nGeben sie anhaltend Laut\, winseln sie ständig\, verlassen sie den Platz oder ziehen sie an der Leine\, so sind\nsie von der weiteren Prüfung auszuschließen.\nWährend der Ablegezeit geht der Prüfungsleiter oder ein Helfer mit einem angeleinten\, nicht an der Prüfung\nteilnehmenden Hund in einer Entfernung von ca. fünf Metern an den abgelegten Hunden vorbei.\nDie Ablegedauer beträgt fünf Minuten\, um dem Richter genügend Zeit zu geben\, jeden einzelnen Hund\ngenau zu beobachten.\nFachwertziffern-Vergabe:\nAblegen angeleint Fachwertziffer 2\nAblegen frei Fachwertziffer 5\n1.4 Verhalten bei Geräuschen\nZur Prüfung des Verhaltens bei Geräuschen bewegt sich der Hund frei von der Leine\, mindestens 10 m vom\nHundeführer entfernt\, im Gelände. Der Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt kräftig mit einem\nMetallhammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein hängendes Stahlrohr (∅ 90 mm x 4 mm x 300\nmm).\nHunde\, die Angstreaktionen zeigen\, sind nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Lärm hin\naus oder suchen sie sich zu verkriechen\, haben sie die BHP 1 nicht bestanden.\nFachwertziffern-Vergabe:\nVerhalten bei Geräuschen Fachwertziffer 5\n1.5 Verhalten gegenüber Menschen\nZur Prüfung des Verhaltens gegenüber Menschen legt der Hundeführer seinen Hund frei bei Fuß ab und\nverharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 6 Menschen bewegen sich sternförmig bis\nunmittelbar auf Hundeführer und Hund zu. Sie gehen langsam und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich\nwieder und gehen zum zweiten Mal schnell\, energisch und unter Händeklatschen auf den Hundeführer und\nseinen Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen. Der Hund darf den\nKreis verlassen ohne Fluchtreaktionen zu zeigen.\nFachwertziffern-Vergabe:\nVerhalten gegenüber Menschen Fachwertziffer 5\n1.6 Verhalten im Straßenverkehr\nZur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem Hund an lose hängender\nLeine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße. Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit\nKlingelzeichen den Hundeführer und seinen Hund. Ein Fußgänger kommt dem Hundeführer entgegen und\nspannt in Höhe des Hundes einen Regenschirm auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer\nmitgeführten Zeitung.\nAuf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund die Straße. Vor\ndem Überqueren muss der Hund deutlich anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite\ngeht der Hundeführer mit dem Hund wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten Mal.\nDer öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden.\nDen Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten\, er soll\nseinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen.\nFachwertziffern-Vergabe:\nVerhalten im Straßenverkehr Fachwertziffer 5\n2. Führersuche und Warten (BHP 2)\n2.1 Führersuche\nUnsere Hunde haben von Natur aus einen ausgeprägten Spur- und Finderwillen. Es gehört daher zu ihren\n62\nbevorzugten und besonders beliebten Arbeitsaufgaben Spuren und Fährten auszuarbeiten. Besonders\nbereitwillig und freudig suchen sie ihren Führer oder ihre Führerin.\nZur Prüfung der Führersuche geht der Hundeführer zusammen mit einem Helfer im offenen Gelände oder in\neinem Altholzbestand ca. 300 m mit zwei rechtwinkligen Haken. Beide haben sich ruhig zu verhalten. Der zu\nprüfende Hund wird von einem Helfer gehalten und darf die sich entfernenden Personen nicht beobachten.\nUnmittelbar danach wird der zu prüfende Hund vom Richter am Spurbeginn angesetzt. Der Hund hat die\nFährte frei und zügig auszuarbeiten und muss seinen Führer finden.\nDer Richter darf den Hund höchstens dreimal am Spurbeginn neu ansetzen.\nJeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte\nmindestens 100 m betragen.\nFachwertziffern-Vergabe:\nFührersuche Fachwertziffer 5\n2.2 Warten\nDer Hund muss auch einmal vor einem Gebäude\, in das er nicht hinein darf\, warten. Dazu ist er vor dem\nGebäude in der Nähe des Eingangs anzuleinen. Der Hundeführer begibt sich in das Gebäude ausser Sicht des\nHundes. Der Hund hat fünf Minuten unter Ablenkung durch Helfer ruhig auf seinem Platz zu warten.\nFolgende Ablenkungen sind zu prüfen: 1. Jogger\n2. Radfahrer\n3. Mensch mit Hund\nZeigt er aggressives Verhalten\, gibt er Laut\, winselt ständig oder zerrt an der Leine\, so hat er die BHP 2 nicht\nbestanden.\nFachwertziffern-Vergabe:\nWarten Fachwertziffer 5\n3. Wasserfreude (BHP 3)\nDer überwiegende Teil unserer Hunde zeigt eine ausgeprägte Freude am und im Wasser. Dies ist ein\nzusätzlicher Hinweis auf die Wesensfestigkeit des Hundes.\nZur Prüfung der Wasserfreude wird ein beliebiger\, schwimmfähiger Gegenstand vom Hundeführer\nmindestens 6 – 8 m weit in tiefes\, stehendes Wasser geworfen.\nDer Hund soll freiwillig den Gegenstand bis zum Ufer holen. Die einmalige Wiederholung und Zuspruch\ndurch den Führer sind gestattet. Verläuft auch der zweite Versuch negativ\, ist die Wasserfreude nicht\nbestanden.\nFachwertziffern-Vergabe:\nWasserfreude Fachwertziffer 6\nBringen aus tiefem Wasser Fachwertziffer 4
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